Eigene Beiträge für Jugendliche und Familien.

Beiträge, Gebühren & Eigenleistung
Jahresbeiträge, Familienregelung, Eigenleistung und Aufnahmebedingungen im Überblick.
Transparent. Fair. Auf einen Blick.
Der Beitrag zur Mitgliedschaft setzt sich aus dem Jahresbeitrag und – bei aktiven Erwachsenen – einem Eigenleistungsbeitrag zusammen. Die Eigenleistung kann durch Arbeitsstunden erbracht oder finanziell ausgeglichen werden.
Beiträge nach Alter und Familienkonstellation.
Arbeitsstunden oder finanzieller Ausgleich.
Die Beitragsarten im Überblick.
Die Werte werden direkt aus der zentralen Beitragskonfiguration des Online-Aufnahmeantrags übernommen.
Jugendliche bis 18 Jahre
Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre.
Familienregelung: Mindestens ein Elternteil ist aktives Mitglied.
Familienregelung: Mindestens ein Elternteil ist aktives Mitglied.
Mitglieder von 19 bis 25 Jahren
Für Mitglieder von 19 bis einschließlich 25 Jahren.
Familienregelung: Mindestens ein Elternteil ist aktives Mitglied.
Familienregelung: Mindestens ein Elternteil ist aktives Mitglied.
Aktive Mitglieder ab 26 Jahren
Aktive Mitgliedschaft ab 26 Jahren.
Ermäßigter Beitrag für Ehe- oder Lebenspartner.
Passive Mitglieder
Passive Mitgliedschaft ohne Eigenleistungsverpflichtung.
Familie gemeinsam im Verein.
Der Status als Familienmitglied gilt nur dann, wenn mindestens ein Elternteil aktives Mitglied im Verein ist.
Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 18 Jahren kommt nach der bisherigen Beitragsordnung auf insgesamt 480 € Jahresbeitrag.
Mithelfen oder finanziell ausgleichen.
Der Eigenleistungsbeitrag betrifft aktive Mitglieder ab 19 Jahren und wird im Folgejahr abgerechnet.
Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied ab dem 26. Lebensjahr erbringt zehn Arbeitsstunden auf der Anlage.
Arbeitsstunden
Erwachsene zwischen dem 19. und 25. Lebensjahr erbringen fünf Arbeitsstunden.
je Stunde
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden finanziell abgegolten. Die Abrechnung erfolgt im Folgejahr.
Was zur Mitgliedschaft dazugehört.
Nur die pünktliche Beitragszahlung berechtigt zur Teilnahme am Spielbetrieb. Mit dem Aufnahmeantrag stimmt der Bewerber deshalb dem Einzug der jeweils fälligen Jahresbeiträge vom angegebenen Konto zu.
Mit der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied, die Satzung des Tennis-Club am Bingert e.V. anzuerkennen und die Spielordnung zu beachten.
Beitragsart auswählen, SEPA hinterlegen, digital bestätigen und den Antrag direkt an den Vorstand senden.